14. März 2017: Anmeldung und Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern

Ostern ist erst in gut einem Monat, doch das Fest wirft schon seine Schatten voraus: So läuft beispielsweise die Anmeldefrist für die traditionellen Osterfeuer Ende dieser Woche ab. Angemeldet werden können die Osterfeuer beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg. Das Formular zur Anmeldung von Brauchtumsfeuern sowie Ansprechpartner finden sich auf der Internetseite der Stadtverwaltung: Brauchtums-/Osterfeuer anmelden

Beim Abbrennen der Osterfeuer sind allerdings folgende Hinweise zu beachten:

– Osterfeuer sind nur zwischen Karsamstag und Ostermontag in der Zeit von 16:00 bis 22:00 Uhr erlaubt.
– Das Abbrennen des Osterfeuers muss offensichtlich dem Brauchtum dienen und ist einer gewissen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
– Es dürfen nur unbehandelte Hölzer verbrannt werden. Zur Vermeidung einer starken Rauchentwicklung sollten außerdem nur trockene Materialien verbrannt werden.
– Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, brennbaren Stoffen, Bäumen, Sträuchern und Hecken ist einzuhalten.
– Am Tag des Abbrennens ist das Brennmaterial umzuschichten. So wird verhindert, dass kleine Tiere, die sich im Schichtmaterial aufhalten oder verstecken könnten, in den Flammen verbrennen.
– Es ist besonders darauf zu achten, dass Kinder einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Osterfeuer einhalten und sich nicht unmittelbar in den auftretenden Rauchschwaden aufhalten.
– Bei der Anmeldung muss eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson benannt werden.
– Weitere Auskünfte gibt das Sachgebiet „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im zuständigen Bezirksamt.
– Nicht immer handelt es sich an den Ostertagen bei einem Feuer auch um ein Brauchtumsfeuer (s. Einsatzbericht 13/2016). Sollten Sie etwas Verdächtiges wahrnehmen, dann zögern Sie nicht und alarmieren die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112!

Quellen: Feuerwehr Duisburg und Feuerwehr Dortmund