13. März 2019: Anmeldung und Abrennen von Osterfeuern

Traditionell werden auch in diesem Jahr an den Ostertagen wieder zahlreiche Osterfeuer im Stadtgebiet angezündet. Brauchtumsfeuer müssen allerdings jeweils vier Wochen vorher offiziell beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg angemeldet werden (diese Dienstleistung ist im Übrigen kostenfrei!). Somit läuft die Anmeldefrist für die Osterfeuer zum Ende der kommenden Woche ab. Das Formular zur Anmeldung von Brauchtumsfeuern sowie Ansprechpartner finden sich auf der Internetseite der Stadtverwaltung: Brauchtums- / Osterfeuer anmelden

Beim Abbrennen der Osterfeuer sind allerdings folgende Hinweise zu beachten:

– Osterfeuer sind nur zwischen Karsamstag und Ostermontag in der Zeit von 16:00 bis 22:00 Uhr erlaubt.
– Das Abbrennen des Osterfeuers muss offensichtlich dem Brauchtum dienen und ist einer gewissen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
– Es dürfen nur unbehandelte Hölzer verbrannt werden. Zur Vermeidung einer starken Rauchentwicklung sollten außerdem nur trockene Materialien verbrannt werden.
– Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, brennbaren Stoffen, Bäumen, Sträuchern und Hecken ist einzuhalten.
– Am Tag des Abbrennens ist das Brennmaterial umzuschichten. So wird verhindert, dass kleine Tiere, die sich im Schichtmaterial aufhalten oder verstecken könnten, in den Flammen verbrennen.
– Es ist besonders darauf zu achten, dass Kinder einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Osterfeuer einhalten und sich nicht unmittelbar in den auftretenden Rauchschwaden aufhalten.
– Bei der Anmeldung muss eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson benannt werden.
– Weitere Auskünfte gibt das Sachgebiet „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im zuständigen Bezirksamt.
– Nicht immer handelt es sich an den Ostertagen bei einem Feuer auch um ein Brauchtumsfeuer (s. Einsatzberich 13/2016). Sollten Sie etwas Verdächtiges wahrnehmen, dann zögern Sie nicht und alarmieren die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112!