Förderverein
Feuerwehrverein Mündelheim / Ehingen / Serm e. V.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
– die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und Brandschutzerziehung, z. B. durch Brandvorführungen oder öffentliche Übungen,
– die außergewöhnlichen Förderung der Jugendarbeit durch, z. B. Erste-Hilfe-Erziehung oder Brandschutzerziehung,
– die Anschaffung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung, Geräten und Fahrzeugen und Materialien zur Durchführung von Jugendfreizeiten,
– die Förderung der Unterstützungs- und der Ehrenabteilung sowie des Erhalts der Kameradschaft der Einsatzabteilung zur Unterstützungs- und zur Ehrenabteilung sowie
– die Unterhaltung von Freizeiteinrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr Duisburg und der Jugendgruppe Mündelheim / Ehingen / Serm.
Die Förderung umfasst u. a. finanzielle Zuwendungen für Veranstaltungen und die Planung sowie Durchführung von Seminaren im Sinne der Satzung. Ein weiterer Schwerpunkt des Fördervereins liegt auf der Mitgliedergewinnung bzw. der Nachwuchsförderung für die Einsatzabteilung des Löschzuges 750.
Der Feuerwehrverein Mündelheim / Ehingen / Serm e. V. trägt sich insbesondere durch Spenden und Mitgliedsbeiträge, aber auch durch Zuwendungen der Stadt Duisburg. Die Zuwendungen der Stadt Duisburg dienen dabei gemäß der städtischen Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung bei der Freiwilligen Feuerwehr insbesondere der Pflege der den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Duisburg zugeteilten Einsatzfahrzeugen sowie der zugehörigen Fahrzeughallen der Gerätehäuser.
Der Vorstand
Zurzeit hat der Verein 53 Mitglieder (Stand 10. Oktober 2024) und wird von nachstehenden Personen vertreten:
1. Vorsitzender: | Felix Koch-Schmedding |
2. Vorsitzender: | Philipp Rösel |
Geschäftsführer: | Ruben Weiland |
Kassierer: | Thomas Odenweller |
Schriftführerin: | Miriam Daschner |
Dem Vorstand können ergänzend als weitere Mitglieder Beisitzer angehören. Sie sind nach § 26 BGB nicht vertretungsberechtigt. Sie werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, ihre Wiederwahl ist zulässig. Die Beisitzer haben die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen. Sie haben außerdem bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Vorstand und Mitgliedern zu vermitteln.
Mitgliedschaft und Spenden
Alternativ können Sie gerne die Arbeit des „Feuerwehrvereins Mündelheim / Ehingen / Serm e. V.” mit einer Spende unterstützen. Die entsprechende Bankverbindung lautet:
Feuerwehrverein Mündelheim / Ehingen / Serm e. V.
Kreditinstitut: Sparkasse Duisburg
IBAN: DE84 3505 0000 0200 4539 91
BIC: DUISDE33XXX
Auf Wunsch kann Ihnen der gemeinnützig anerkannte Verein nach Abschluss des Gründungsprozesses gerne eine Spendenbescheinigung ausstellen. Hierzu wären dem Vorstand dann Ihren Namen und Ihre Postanschrift mitzuteilen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Wenn sie mehr über den Verein erfahren wollen, können sie hier die Satzung des Feuerwehrvereins herunterladen: Satzung Feuerwehrverein Mündelheim – Ehingen – Serm
Kontakt
Feuerwehrverein Mündelheim / Ehingen / Serm e. V.
Barberstraße 20
47259 Duisburg
Mail: vorstand@feuerwehrverein-mes.de