16. Februar 2016: Anmeldung von Osterfeuern

Erst in der vergangenen Woche war Aschermittwoch, doch Ostern wirft bereits seine Schatten voraus. So läuft beispielsweise die Anmeldefrist für die traditionellen Osterfeuer bald ab: Vier Wochen vor dem Fest müssen diese angemeldet sein. Beim Abbrennen der Osterfeuer ist Folgendes zu berücksichtigen:
– Osterfeuer sind nur zwischen Karsamstag und Ostermontag in der Zeit von 16:00 bis 22:00 Uhr erlaubt.
– Das Abbrennen des Osterfeuers muss offensichtlich dem Brauchtum dienen und ist einer gewissen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
– Es dürfen nur unbehandelte Hölzer verbrannt werden.
– Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, brennbaren Stoffen, Bäumen, Sträuchern und Hecken ist einzuhalten.
– Bei der Anmeldung muss eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson benannt werden.
– Weitere Auskünfte gibt das Sachgebiet „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im zuständigen Bezirksamt.

Quelle und Anmeldung : Feuerwehr Duisburg