Die Ehrenabteilung setzt sich aus Kameraden, die entweder aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr am aktiven Einsatzdienst teilnehmen können, zusammen. Aufgrund des Generationswechsels in den 1980er Jahren gehören der Alters- und Ehrenabteilung aktuell acht Mitglieder an (Stand: 30. Juni 2021). In den kommenden Jahren wird die Abteilung jedoch in Folge eines neuerlichen Generationswechsels kontinuierlich wachsen.

Mit dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) dürfen in Nordrhein-Westfalen gemäß § 9 Abs. 2 auch Personen in der Freiwilligen Feuerwehr in der sogenannten Unterstützungsabteilung mitwirken, die auch außerhalb der Einsatzabteilung zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr beitragen. Zu ihren Aufgabenbereichen zählen i.S.v. § 10 Abs. 1 beispielsweise die Betreuung der Jugendfeuerwehr, die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit und der Versorgung oder die Verwaltungsunterstützung. Sonstige Aufgaben können nach Festlegung durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr wahrgenommen werden.

Im Mai 2019 wurde schließlich im Löschzug 750 eine Unterstützungsabteilung eingerichtet, der derzeit zwei Kameradinnen und ein Kamerad (Stand: 30. Juni 2021) angehören. Diese unterstützen die Angehörigen der Einsatzabteilung etwa bei der Geräteüberprüfung, bei der Gerätehauspflege oder bei der Absicherung von St. Martinsumzügen.